Arbeitsplatz in Bayern

Diese Frage können Sie bejahen, wenn Sie zwar im Ausland wohnen aber in Deutschland arbeiten und zu einem der folgenden Personenkreise gehören:

  • Arbeitnehmer
  • Beamte (auch Beamte auf Widerruf)
  • Richter (außer ehrenamtliche Richter)
  • Auszubildende

Sie dürfen diese Frage nicht bejahen, wenn Sie zwar im Ausland wohnen aber in Deutschland arbeiten und zu einem der folgenden Personenkreise gehören:

  • Selbständige
  • Personen mit einem Beschäftigungsumfang von weniger als 18 Stunden in der Woche
  • Personen deren Stelle auf höchstens acht Wochen befristet ist
  • Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst u. ä.
  • Personen, deren Beschäftigung nicht in erster Linie ihrem Erwerb dient, sondern vorwiegend durch Beweggründe karitativer oder religiöser Art bestimmt ist (z. B. Ordensleute, Rot-Kreuz-Schwestern)
  • Geistliche öffentlich-rechtlicher Religionsgemeinschaften
  • Personen, die an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für behinderte Menschen oder an Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen teilnehmen
  • Personen in Elternzeit, in unbezahltem Urlaub, in der Freistellungsphase der Altersteilzeit u. ä.