Arbeitsplatz in Bayern
Diese Frage können Sie bejahen, wenn Sie zwar im Ausland wohnen aber in Deutschland arbeiten und zu einem der folgenden Personenkreise gehören:
- Arbeitnehmer
- Beamte (auch Beamte auf Widerruf)
- Richter (außer ehrenamtliche Richter)
- Auszubildende
Sie dürfen diese Frage nicht bejahen, wenn Sie zwar im Ausland wohnen aber in Deutschland arbeiten und zu einem der folgenden Personenkreise gehören:
- Selbständige
- Personen mit einem Beschäftigungsumfang von weniger als 18 Stunden in der Woche
- Personen deren Stelle auf höchstens acht Wochen befristet ist
- Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst u. ä.
- Personen, deren Beschäftigung nicht in erster Linie ihrem Erwerb dient, sondern vorwiegend durch Beweggründe karitativer oder religiöser Art bestimmt ist (z. B. Ordensleute, Rot-Kreuz-Schwestern)
- Geistliche öffentlich-rechtlicher Religionsgemeinschaften
- Personen, die an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für behinderte Menschen oder an Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen teilnehmen
- Personen in Elternzeit, in unbezahltem Urlaub, in der Freistellungsphase der Altersteilzeit u. ä.